die versicherung ist sache der reitschüler/innen. die unfallversicherung muss den zusatz «reitsport» beinhalten. bei der haftpflichtversicherung muss der zusatz «schäden an gemieteten oder geliehenen pferden und sattelzeug» mit eingeschlossen sein. der/die reitschüler/in ist verpflichtet einen reithelm zu tragen. wir empfehlen, eine reitweste zu tragen

kann die reitstunde nicht wahrgenommen werden, muss diese 24 stunden vorher abgemeldet werden. ansonsten muss die stunde voll und ganz verrechnet werden.

bei ungenügender teilnehmerzahl behalten wir uns vor, lehrgänge und reitlager abzusagen.