AGB:
Bei kurzfristigen Absagen müssen wir folgende Kosten in Rechnung stellen:

Später als 60 Tage vor Beginn des Reitlagers 1/4 der Kosten.

Später als 30 Tage vor Beginn des Reitlagers 1/2 der Kosten.

Später als 7 Tage vor Beginn des Reitlagers volle Kosten.


Versicherungshinweis:

Die Versicherung ist Sache der Reitschüler/innen.

Die Unfallversicherung muss den Zusatz „Reitsport“ beinhalten.

Bei der Haftpflicht muss der Zusatz „Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferden und Sattelzeug“ mit eingeschlossen sein.

Der / Die Reitschüler/in ist verpflichtet einen Reithelm zu tragen.

Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Lehrgänge und Reitlager abzusagen.